Termine für Gerichtsprozess gegen Höcke stehen fest
Der AfD-Politiker Björn Höcke muss sich wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung ab Mitte April vor dem Landgericht in Halle verantworten. Der erste Prozesstag sei für den 18. April geplant, teilte das Landgericht am Freitag mit. Anschließend sollen bis Mitte Mai drei weitere Termine stattfinden.
In Thüringen wird am 1. September ein neuer Landtag gewählt, Höcke soll für die AfD als Spitzenkandidat ins Rennen gehen. Der dortige AfD-Landespartei- und Fraktionschef muss sich in Halle wegen des mutmaßlichen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen verantworten. Ihm wird vorgeworfen, am 29. Mai 2021 in einer Rede im anhaltischen Merseburg (Saalekreis) eine verbotene Losung der sogenannten Sturmabteilung (SA), der paramilitärischen Kampforganisation der NSDAP, verwendet zu haben.
Der Politiker soll gewusst haben, dass es sich beim letzten Teil der Formel «Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland» um einen verbotenen Ausspruch handele, so der Vorwurf. Der Verfassungsschutz in Thüringen stuft Höcke als Rechtsextremisten ein. In Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gilt seine Partei als gesichert rechtsextrem.
Das Oberlandesgericht Naumburg hatte Ende November einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft Halle entsprochen. Der Entscheidung des Oberlandesgerichts war eine Entscheidung des Landgerichts Halle vorausgegangen, wonach das Hauptverfahren vor dem Amtsgericht Merseburg geführt werden sollte.
Am vergangenen Mittwoch war außerdem bekannt geworden, dass Höcke sich in einem weiteren Verfahren verantworten muss. Gegen den 51-Jährigen wurde am Landgericht Mühlhausen (Thüringen) eine Anklage wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung zugelassen, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.
Konkret geht es um einen Post von Höcke bei Telegram aus dem Jahr 2022, in dem es um eine Gewalttat in Ludwigshafen geht. Höcke schrieb dazu unter anderem: «Wahrscheinlich ist der Täter psychisch krank und leidet an jener unter Einwanderern weit verbreiteten Volkskrankheit, welche die Betroffenen «Allahu Akbar» schreien lässt und deren Wahrnehmung so verzerrt, dass sie in den «ungläubigen» Gastgebern lebensunwertes Leben sehen.» Ein Termin für die Hauptverhandlung steht in diesem Fall noch nicht fest, das Gericht strebt die erste Jahreshälfte an.
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