Stephan Kramerfür bessere Aufklärung von Geldströmen
Thüringens Verfassungsschutzpräsident Stephan Kramer unterstützt Pläne des Bundesinnenministeriums, Nachforschungen zu den Finanzströmen extremistischer Gruppierungen zu vereinfachen. «Finanzermittlungen sind, im Rahmen der gesetzlichen Befugnisse des Verfassungsschutzes, schon lange ein geeignetes und angewandtes Mittel zur Aufklärung von extremistischen Netzwerken», sagte Kramer dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND/Samstag). Allerdings seien die gesetzlichen Hürden und der Aufwand hoch. «Eine Senkung der Hürden wäre wünschenswert», sagte Kramer.
Die stellvertretende Unionsfraktionsvorsitzende Andrea Lindholz (CSU) sagte, die Union habe die Ausweitung der Befugnisse schon vor zwei Jahren gefordert. «Denn auch nicht gewaltbereite Extremisten können für unsere freiheitliche demokratische Grundordnung sehr gefährlich sein. Das gilt aber nicht nur für Rechtsextremisten, sondern auch für Islamisten.» Der politische Islamismus werde von der aktuellen Bundesregierung zu sehr unterschätzt. Dem «Tagesspiegel» sagte sie, es sei interessant zu sehen, ob sich Faeser mit ihrem Vorschlag gegen die Koalitionspartner Grüne und FDP durchsetzen könne.
Ähnliche Zweifel meldete Bayerns Innenminister Joachim Herrmann an. «Die Bundesinnenministerin konnte sich bereits in der Vergangenheit mehrfach nicht in der eigenen Koalition durchsetzen, wenn es darum ging, die Befugnisse der Sicherheitsbehörden an die aktuelle Bedrohungslage anzupassen», sagte der CSU-Politiker der «Rheinischen Post».
Am Freitag war bekannt geworden, dass das Ministerium ein Gesetzesvorhaben vorbereitet, um die Hürden für Auskunftsersuchen des Verfassungsschutzes zu Konten und Finanztransaktionen zu senken. Ressortchefin Nancy Faeser (SPD) reagiert damit auf das Treffen radikaler Rechter in Potsdam im vorigen November, über das das Medienhaus Correctiv berichtet hatte.
Bislang sind Nachforschungen des Verfassungsschutzes zu Finanzaktivitäten von Extremisten nur dann möglich, wenn einer Gruppierung ein Gewaltbezug nachgewiesen werden kann oder etwa «zu Hass oder Willkürmaßnahmen gegen Teile der Bevölkerung» aufgestachelt wird. Künftig soll hier zusätzlich das Gefährdungspotenzial mit Bezug auf die freiheitliche demokratische Grundordnung ausschlaggebend sein.
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