Neues Urteil zugunsten Weimars zum Haus der Frau von Stein
Nach einem weiteren Gerichtstermin zeichnet sich im jahrelangen Streit um das denkmalgeschützte Haus der Frau von Stein für die Stadt Weimar ein Erfolg ab. Gegen den beklagten Investor des Hauses erging am Landgericht Erfurt ein weiteres Versäumnisurteil.
Hintergrund ist ein Urteil von Juni. Damals hatte das Landgericht den Investor bereits unter anderem dazu verurteilt, das Grundstück zu räumen und an die Stadt herauszugeben. Zudem sollten die Grundbuchrechte an die Stadt übergehen. Dagegen legte die Haus der Frau von Stein GmbH, mit der der Investor ursprünglich ein Museum im Gebäude errichten wollte, Einspruch ein. Deshalb sollte es am Freitag zu einer mündlichen Verhandlung kommen. Es kam aber anders.
Investor erscheint selbst, aber ohne Anwalt
Zwar erschien Juan-Javier Bofill, der Investor und nach eigener Aussage auch Vorstand (CEO) der GmbH selbst vor Gericht. Allerdings kam der Spanier ohne Dolmetscher und ohne seinen Anwalt. Letzterer hatte laut Gericht zwei Tage zuvor in einem Schreiben dargelegt, dass er das Mandat niederlege. Weder dem Gericht noch Bofill sollen die Gründe dafür bekannt sein. Da kein Anwalt für die Beklagte vor Gericht erschien, erließ die Richterin ein in solchen Fällen übliches Versäumnisurteil. Dagegen kann Bofill noch in Berufung gehen.
«Das ist ein weiterer Schritt in die richtige Richtung», sagte Weimars Oberbürgermeister Peter Kleine (parteilos) nach der Verhandlung. Bofill und die Mitarbeiterin, die ihn vor Gericht begleitete und auf Englisch redete, wollten nicht mit der Presse sprechen.
Weimar bemüht sich schon lange um die Rückübertragung des um 1770 erbauten Gebäudes. Die Stadt hatte es 2008 Bofill verkauft. Er hatte Sanierungsarbeiten veranlasst, diese waren aber immer wieder ins Stocken geraten. Fristen seien gebrochen worden, so die Stadt.
In dem Barockgebäude in der Weimarer Innenstadt wohnte einst die Freundin von Dichterfürst Johann Wolfgang von Goethe, Charlotte von Stein (1742-1827).
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