Heike Werner (Die Linke), Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie von Thüringen, bei einem Termin., © Martin Schutt/dpa
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Ministerium: Zahnärzte und Apotheken auf dem Land fördern

09.02.2024

Wer sich als Zahnarzt oder Apotheker in ländlichen Regionen niederlässt, kann eine Finanzspritze vom Land bekommen. Die Niederlassungsförderung greife auch für Apotheken und Zahnarztpraxen, teilte Thüringens Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke) am Freitag mit. Bisher habe sie nur für Allgemein- und Facharztpraxen zur Verfügung gestanden. Für das Haushaltsjahr 2024 stünden 1,4 Millionen Euro zur Verfügung. Die maximale Förderhöhe sei von 20 000 auf 40 000 Euro angehoben worden. Über die Änderungen hatte das Ministerium auch schon Ende vergangenen Jahres informiert.

Kritik an zuvor «restriktiver Förderung»

Zuletzt hatte die Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) in Thüringen gefordert, die Landesregierung müsse ihre «restriktive Förderung bei Niederlassungen ändern». Es drohe eine Unterversorgung nicht nur in ländlichen Regionen, sondern auch in Erfurt. Grund sei, dass Zahnärzte in den Ruhestand gingen und keinen Nachfolger fänden. Auf jede nicht besetzte Praxis kämen im Schnitt 1680 suchende Patienten.

«Die flächendeckende und bedarfsgerechte gesundheitliche Versorgung in Thüringen ist ein zentrales Anliegen der Thüringer Landesregierung», sagte Werner laut einer Mitteilung. Hierzu zähle neben einem umfassenden Angebot an Haus- und Facharztpraxen vor allem auch die zahnärztliche und kieferorthopädische Versorgung. Die Förderung kann sowohl für die Neugründung als auch die Übernahme einer Praxis beantragt werden.

© dpa-infocom, dpa:240209-99-929335/3

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