Einige Hundert Wohnungen für Geflüchtete renoviert
Für die Unterbringung von Menschen, die in Thüringen Zuflucht suchen, sind im vergangenen Jahr leer stehende Wohnungen renoviert worden. Dafür sei ein spezielles Förderprogramm aufgelegt worden, aus dem 3,6 Millionen Euro für das Herrichten von Wohnungen zur Verfügung gestellt wurden, teilte das Infrastrukturministerium auf dpa-Anfrage in Erfurt mit. Die Mehrzahl der Kreise und kreisfreien Städte und damit eine Reihe ihrer Wohnungsgesellschaften hätten das auf ein Jahr begrenzte Angebot genutzt.
Insgesamt sei eine finanzielle Förderung für 746 Wohnungen bewilligt und ausgezahlt worden - und damit weniger als zunächst prognostiziert. 75 Antragsteller in 18 Kreisen und größeren Städten hätten Geld für diesen Zweck bekommen. Wohnungsgesellschaften erhielten laut Ministerium auf Antrag bei entsprechenden Projekten pauschal eine Förderung von bis zu 5000 Euro je herzurichtender Wohnung.
Bundesmittel für Wohnungsrenovierung nur 2023
Mit dem Förderprogramm für die Renovierung von Wohnungen sei ein unkompliziertes und schnelles Förderverfahren für kommunale Wohnungsunternehmen aufgelegt worden, erklärte Infrastrukturministerin Susanna Karawanskij (Linke). «Die Wohnungen, die mit geringem Aufwand renoviert werden konnten, stehen nun für Geflüchtete auf dem Wohnungsmarkt zur Verfügung.»
Nach ihren Angaben war die dafür nötige Förderrichtlinie im März 2023 in Kraft getreten und bis Jahresende gelaufen. Die Vergabe der Gelder sei durch die Thüringer Aufbaubank erfolgt. «Die Haushaltsmittel standen nur für das Jahr 2023 zur Verfügung», erklärte die Ministerin. Das Geld sei vom Bund einmalig aus zusätzlichen Umsatzsteueranteilen für Ausgaben für die Unterbringung von Geflüchteten aus der Ukraine zur Verfügung gestellt worden.
Das Förderprogramm habe sich auf Erhebungen des Verbands der Thüringer Wohnungs- und Immobilienwirtschaft gestützt. Danach war laut Ministerium zunächst von bis zu 2500 Wohnungen in Thüringen ausgegangen worden, «die mit einer schlichten Sanierung kurzfristig bewohn- und vermietbar gemacht werden könnten». Viele der in Betracht gezogenen Wohnungen seien jedoch für eine einfache und schnelle Herrichtung wegen des höheren Sanierungsbedarfs nicht geeignet gewesen, habe sich schließlich herausgestellt.
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