Arbeitgeber muss Kosten für Betriebsratsschulung tragen
Personalvertreter haben nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts einen Ermessensspielraum, ob sie Schulungsangebote in Präsenz oder im Internet nutzen. «Dem steht nicht von vornherein entgegen, dass bei einem Präsenzseminar im Hinblick auf die Übernachtung und Verpflegung der Schulungsteilnehmer regelmäßig höhere Kosten anfallen als bei einem Webinar», entschieden die Erfurter Richter am Mittwoch.
In dem Fall aus Nordrhein-Westfalen wollte eine Fluggesellschaft zwar die Schulungskosten für die Personalvertretung im Unternehmen zahlen, mit Verweis auf ein Webinar-Angebot desselben Veranstalters aber nicht die Übernachtungs- und Verpflegungskosten. Laut Betriebsverfassungsgesetz haben Betriebsräte generell einen Anspruch auf erforderliche Schulungen für ihre Arbeit als Arbeitnehmervertreter. Die Kosten hat nach dem Gesetz der Arbeitgeber zu tragen.
«Davon können Übernachtungs- und Verpflegungskosten für ein auswärtiges Präsenzseminar auch dann erfasst sein, wenn derselbe Schulungsträger ein inhaltsgleiches Webinar anbietet», erklärten die Bundesrichter.
Im Fall der Fluggesellschaft ging es um die Kosten für zwei Mitglieder der Personalvertretung, die an einer mehrtägigen betriebsverfassungsrechtlichen Grundlagenschulung in Potsdam teilnahmen. Der Rechtsstreit ging bis zum Bundesarbeitsgericht, das jetzt die Entscheidungen der Vorinstanzen in Nordrhein-Westfalen bestätigte. Sie hatten ebenfalls den Arbeitgeber zur vollständigen Zahlung der Kosten verpflichtet.
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