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Die Fahndung
präsentiert von LOTTO 6aus49 von LOTTO Thüringen
Wir schenken euch 1.000 Euro - einfach, weil ihr so seid, wie ihr seid!
Ihr müsst nichts tun.
Ihr müsst nichts können.
Ihr müsst nichts wissen.
Ihr müsst einfach ihr selbst sein.
Und dafür schenken wir euch 1.000 Euro!
So funktioniert's:
Anhand von 5 Kriterien suchen wir Personen aus Thüringen! Das kann alles Mögliche sein: die Anzahl eurer Hüte, eure Haarfarbe, euer Beruf oder euer außergewöhnliches Hobby. Manchmal auch einfach eine verrückte Aufgabe, die wir euch stellen.
Treffen die 5 Fakten auf euch zu, schnell anrufen und die Kohle klar machen! 1.000 Euro, einfach, weil ihr so seid, wie ihr seid!
Psssst… ganz neu:
Helft ihr uns, die gesuchte Person zu finden – gibt’s auch für EUCH Kohle.
Unsere Telefonnummer: 0800 555 2550
Am Mittwoch, den 11.09. geht's los! Dann heißt es immer: 16:10 Uhr Radio laut!
Unterstützt von:
Highlights aus den letzten Staffeln:
Danny aus Breitungen macht wirklich alles für seine 1.000 Euro! Der zweifach Papa trägt nicht nur Vollbart, hat einen Spiegelschrank im Badezimmer hängen und ist Mitglied in einem Fußballverein. Er hat sich außerdem getraut am 11.11. um 11:11 Uhr öffentlich als Tanzmariechen in Ilmenau aufzutreten! Somit hat er sich die 1.000 Euro redlich verdient.
Annemarie ist die wohl coolste Pfarrerin Thüringens und auf der ganzen Welt! Wir haben einen Raucher mit gefärbten Haaren, Flaschenöffner am Schlüsselbund und Pfarrer als Job gesucht. Gemeldet hat sie Annemarie aus dem Norden Thüringens. Der Clou bei der Runde: Um die Fahndungsrunde zu erfüllen, musste sie unseren Nachmittagsmoderator Alex Küper im Singstar schlagen.
Diese Runde war einfach nur irre!!! Wir haben jemanden gesucht, der einen Hund, ein Muttermal, eine Badewann und eine peinliche E-Mail Adresse hat. So weit, so gut. Dann kam Fakt 5: Sieht aus wie sein Hund! Was dann passiert ist, war unglaublich. Darauf waren wir nicht vorbereitet. Unser WhatsApp Postfach wurde überflutet mit Fotos von Thüringern und ihren Hunden, die behauptet haben, ihr sucht mich! Ich seh aus wie mein Hund! Unsere Morningshow Moderatoren Iris Pasold und Jens May haben entschieden: Wir können und wollen nicht festlegen, wer seinem Hund am ähnlichsten sieht und die 1.000 Euro bekommt. Deshalb haben wir Thüringen entscheiden lassen, in einem großen Herrchen-Hunde-Voting. 24 Thüringer sind mit ihren Hunden angetreten, am Ende hat Angelique mit ihrem Hund Leo mit Abstand die meisten Stimmen und damit die 1.000 Euro bekommen!
Wir haben lange gesucht, aber gefunden! Diese Fahndungsrunde war wie folgt:
Wir haben eine Person gesucht, die…
1. Eine Narbe im Gesicht hat.
2. Mindestens zwei Kinder hat.
3. Mal in der Bundesliga gespielt hat.
4. Eine Armbanduhr trägt.
5. Ein Auto mit mehr als 350.000 km auf dem Tacho hat.
Glenn aus Erfurt ist 48 und Papa von zwei Kindern. Er hatte mit 19 Jahren einen schweren Unfall und sitzt seitdem im Rollstuhl. Jetzt spielt er in der 2. Bundesliga Rollstuhlbasketball und ist damit ein tolles Vorbild für seine Kinder! Sein Tacho im Auto zeigt außerdem über 400.000km an.
Sie ist Thüringens fitteste Omi: Jutta aus Erfurt, 69 Jahre jung. Jutta hat 2019 an der Senioren-WM im Badminton teilgenommen und ist sogar Fünfte geworden! 70.000 Schritte? Das macht Jutta locker in einer Woche! Sie geht vier Mal ins Training und ist auch sonst super sportlich unterwegs. Das U im Namen und die Brille aufm Kopf sind auch gebongt. Und 10 Gutscheine hat sie auch daheim rumliegen. 5 erfüllte Fakten machen 1.000 Euro für Jutta!
Diana aus Oberweid (Landkreis Schmalkalden-Meiningen) hat nicht nur ihren Weihnachtsbaum noch zu Hause stehen und ihren alten CD-Player, sondern auch über 30 Faschingskostüme!!! Außerdem traut sich die 1,73m große Powerfrau die Rodel-WM-Stecke in Oberhof herunter zufahren. Dafür gibt es von uns die 1.000 Euro.
Bei dieser Runde haben wir nicht nur eine Person gefunden, auf die alle Fakten zutreffen, sondern gleich zwei. Hannes & Franz sind Zwillinge aus Floh-Seligenthal (Landkreis Schmalkalden-Meiningen), haben beide über 20 Tupperdosen, ein Bad ohne Fenster und standen schon mal in der Zeitung. Außerdem hatten beide "heute" (25.01) Geburtstag, weshalb es von uns je 1.000 Euro gab. Wir hoffen, ihr hattet einen schönen Geburtstag.
Bei dieser Fahndungsrunde haben wir einen Thüringer gesucht, der ein Muttermal hat, einen abgelaufenen Joghurt, eine Bibel, einen Bart und schon mal Sex mit dem Chef hatte. Gemeldet hat sich eine Frau, die sich vor 16 Jahren in ihren Chef verliebt hat. Beide haben Privatleben und Arbeit strickt voneinander getrennt, aber eine andere Kollegin ist unerlaubt an das Privathandy vom Chef gegangen und mit den Nachrichten zur obersten Chefetage. Beide mussten darauf hin mehr oder weniger freiwillig kündigen. Ende der Geschichte: Beide sind jetzt sogar verheiratet, haben zwei Kinder und ihre drei Barthaare liebt ihr Mann genauso wie ihre verrückte Geschichte. Außerdem arbeitet die besagte Kollegin jetzt auch nicht mehr in dem Unternehmen. Für diese Geschichte gibt es von uns 1.000 Euro!
Sebastian Gerhardt Rainer aus Leutental im Kreis Weimarer Land hat sich die nächsten 1.000 Euro gesichert. Er hat einen Zweitnamen, ein Kind das älter als 12 Jahre ist, fünf verschiedene Haustiere und er hat seine Ausbildung in einem Handwerksberuf gemacht. Außerdem singt er bei der Biathlon WM in Oberhof vor 25.000!!!! Zuschauern das Rennsteiglied. Damit hat er sich das Geld absolut verdient.
Teilnahmebedingungen mit Datenschutzhinweisen
für die Höreraktion
„ANTENNE THÜRINGEN - Die Fahndung“
Zur Steigerung der Attraktivität seines Radioprogramms ANTENNE THÜRINGEN und der programmbegleitenden Angebote, insbesondere der Internetpräsentation www.antennethueringen.de, der ANTENNE THÜRINGEN- App und der Social Media- Präsenzen, führt der Veranstalter die Höreraktion „ANTENNE THÜRINGEN - Die Fahndung" durch. Mit seiner Anmeldung zur Teilnahme erklärt sich der Teilnehmer mit nachfolgenden Teilnahmebedingungen einverstanden.
1. Veranstalter
Veranstalter ist die ANTENNE THÜRINGEN GmbH & Co. KG, vertreten durch die ANTENNE THÜRINGEN Verwaltungs- GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Christian Berthold, Schwanseestraße 143, 99427 Weimar.
2. Bekanntgaben
Soweit nach diesen Teilnahmebedingungen etwas bekannt gegeben wird, erfolgt dies durch Moderatoren oder sonstige Sprecher im Radioprogramm ANTENNE THÜRINGEN und auf der Internetpräsentation www.antennethueringen.de. Im Zweifel und bei Widersprüchen sind die Angaben auf der Internetpräsentation maßgeblich.
3. Unentgeltlichkeit der Teilnahme
Die Teilnahme an der Höreraktion ist unentgeltlich.
4. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind volljährige natürliche Personen
mit gemeldetem Haupt- oder Nebenwohnsitz im Freistaat Thüringen,
soweit sie nicht geschäftsunfähig sind. Minderjährigen ist die Teilnahme nicht gestattet. Mitarbeiter des Veranstalters, der mit ihm verbundenen Unternehmen und der Thüringer Staatslotterie (LOTTO Thüringen) (= Partner des Veranstalters) sowie und deren Angehörige sind von der Teilnahme ebenfalls ausgeschlossen.
5. Anmeldung und Ermittlung der Gewinner
Die Höreraktion besteht aus zeitlich aufeinanderfolgenden Aktionsrunden. Im Zeitraum von Mittwoch, 11.09.2024, bis Freitag, 04.10.2024, werden montags bis freitags, jedoch nicht am 03.10.2024, mindestens zehn Aktionsrunden durchgeführt. Eine Aktionsrunde erstreckt sich maximal über drei aufeinanderfolgende Tage (auf Freitag folgt Montag; = Aktionstage).
In einer Aktionsrunde kann gewinnen, wer als Teilnahmeberechtigter alle fünf im Radioprogramm ANTENNE THÜRINGEN genannten Kriterien erfüllt. Kriterien können persönliche Eigenschaften (z. B. rote Haare, älter als 70 Jahre, mindestens fünften Mal verheiratet, mehr als sechs eigene Kinder), Fähigkeiten (z. B. spielt Gitarre, kann das Rennsteiglied auswendig singen, war Weltmeister in einer Disziplin, kann jodeln) oder sonstige Umstände und Gegebenheiten (in mindestens fünf Thüringer Städten gewohnt, trägt den Namen einer Ortschaft in Thüringen im Namen, ist noch nie umgezogen) sein.
a) Beginn einer Aktionsrunde; Bekanntgabe der Kriterien
Am ersten Aktionstag einer Aktionsrunde benennt der Moderator im Radioprogramm ANTENNE THÜRINGEN zu verschiedenen und beliebigen Zeiten zwischen 07:00 Uhr und 18:00 Uhr insgesamt drei der fünf Kriterien. Der Veranstalter behält sich vor, diese Kriterien beliebig oft im Radioprogramm ANTENNE THÜRINGEN zu wiederholen und/oder zusätzlich in den programmbegleitenden Angeboten, insbesondere der Internetpräsentation www.antennethueringen.de, der ANTENNE THÜRINGEN- App und den Social Media- Präsenzen bekanntzugeben.
Am zweiten Aktionstag veröffentlicht der Moderator im Radioprogramm ANTENNE THÜRINGEN zu beliebiger Zeit zwischen 07:00 Uhr und 08:00 Uhr die beiden fehlenden Kriterien dieser Aktionsrunde; Satz 2 gilt entsprechend.
b) Teilnahme an der Aktionsrunde; Prüfung der Erfüllung der Kriterien
Ab der Bekanntgabe des fünften Kriteriums der Aktionsrunde am zweiten Aktionstag können Teilnahmeberechtigte, die alle fünf Kriterien erfüllen, auf folgender Aktionshotline des Veranstalters anrufen (= Teilnehmer):
0 800 555 25 50.
Anrufe auf der Aktionshotline sind aus allen Telefonnetzen der Bundesrepublik Deutschland kostenlos.
Von den nachfolgend zum Zweck der Teilnahme an der Aktionsrunde auf der Aktionshotline eingehenden Anrufen protokolliert ein Mitarbeiter des Veranstalters Name, Vorname, Wohnort und Telefonnummer des Anrufers sowie dessen Zustimmung zu diesen Teilnahmebedingungen einschließlich der darin vorgesehenen Anrufe (= protokollierter Teilnehmer).
Sodann obliegt es dem protokollierten Teilnehmer, in Abstimmung mit dem Veranstalter die Erfüllung der fünf Kriterien durch geeignete Dokumente (z. B. durch Urkunden, Fotos) oder in anderer Weise (z. B. durch Aufführung) glaubhaft zu belegen. Im Zweifel entscheidet der Veranstalter, ob ein Kriterium erfüllt ist.
Maximal werden zehn Teilnehmer pro Aktionsrunde protokolliert. Der Teilnehmer, der als erster die Erfüllung der fünf Kriterien glaubhaft belegt, gewinnt die Aktionsrunde.
Die Aktionshotline wird spätestens 06:30 Uhr am dritten Aktionstag geschlossen.
c) Sonderfall: Hinweise auf eine Person, die Kriterien erfüllt
Der Veranstalter lobt zusätzlich einen Geldpreis für genau eine Person (=Hinweisgeber) aus, die einen entscheidenden Hinweis auf den potenziellen Teilnehmer gibt, der alle fünf Kriterien erfüllt. Die Hinweisgeber können ebenfalls auf folgender Aktionshotline des Veranstalters anrufen:
0 800 555 25 50.
Zum Zweck der Nachverfolgbarkeit und zeitlichen Einordnung von Hinweisen und Anmeldungen von Teilnehmern an der Aktionsrunde protokolliert ein Mitarbeiter des Veranstalters von den Hinweisgebern ebenfalls Name, Vorname, Wohnort und Telefonnummer sowie dessen Zustimmung zu diesen Teilnahmebedingungen einschließlich der darin vorgesehenen Anrufe (= protokollierter Teilnehmer).
Der Geldpreis wird nur dann an einen Hinweisgeber ausgezahlt, wenn bis zum protokollierten Zeitpunkt der Hinweisgabe sich noch kein Teilnehmer selbst auf der Aktionshotline angemeldet und die fünf Kriterien glaubhaft belegt hat. Zudem muss sich nach der Hinweisgabe die Person melden und nach Ziffer 5 d) Satz 3 als Gewinner ermittelt werden, auf die vom Hinweisgeber hingewiesen wurde. Sollte sich die vom Hinweisgeber vorgeschlagene Person nicht melden oder sich nicht mit den Teilnahmebedingungen der Höreraktion einverstanden erklären, sich also nicht als Gewinner deklarieren lassen, erlischt für den Hinweisgeber das Recht auf den Erhalt des Geldpreises.
d) Ermittlung des Gewinners
Die Aktionsrunde endet ohne einen Gewinner, wenn im Zeitraum nach Ziffer 5 b) Satz 7 dieser Teilnahmebedingungen kein protokollierter Teilnehmer die Erfüllung aller fünf Kriterien der Aktionsrunde hinreichend belegen kann. Kann nur ein protokollierter Teilnehmer hinreichend belegen, alle fünf Kriterien der Aktionsrunde zu erfüllen, gewinnt er (= Gewinner). Der Gewinner wird vom Veranstalter unter der nach Ziffer 5 b) Satz 3 dieser Teilnahmebedingungen mitgeteilten Telefonnummer benachrichtigt und bekanntgegeben.
Wird der Anruf innerhalb von zehn Sekunden nach dem ersten Freizeichen von diesem Teilnehmer oder einer anderen Person, die den Anruf unverzüglich ihn übergibt, persönlich angenommen (nicht: Anrufbeantworter, Mailbox etc.), gewinnt dieser Teilnehmer (= Gewinner). Anderenfalls wird der Moderator im Sendestudio einen weiteren protokollierten Teilnehmer, der zu diesem Zeitpunkt alle Kriterien glaubhaft belegt hat, auslosen und anrufen. Dieses Verfahren wird solange wiederholt, bis ein protokollierter Teilnehmer persönlich erreicht wird. Ist kein protokollierter Teilnehmer mehr vorhanden, endet die Aktionsrunde ohne einen Gewinner.
e) Aufzeichnung von Telefongesprächen
Aus rechtlichen Gründen und zur (gegebenenfalls erneuten) Veröffentlichung werden Telefongespräche nach Ziffer 5 d) dieser Teilnahmebedingungen aufgezeichnet. Mit dem Ablauf der gesetzlichen Aufzeichnungspflicht in § 26 Abs. 2 Thüringer Landesmediengesetz werden die Aufzeichnungen gelöscht. Der Teilnehmer kann der Aufzeichnung widersprechen. In diesem Fall wird der Veranstalter die Telefonverbindung unter Ausschluss des Teilnehmers trennen; Ziffer 5 d) Sätze 6 bis 8 gilt entsprechend.
e) Zeitversetzte Veröffentlichung von Telefonaten
Der Veranstalter behält sich aus redaktionellen und technischen Gründen eine zeitversetzte Veröffentlichung von Telefonaten vor.
Der Gewinner erhält einen Geldpreis in Höhe von
€ 1.000,00 (in Worten: eintausend Euro).
Die Auszahlung des Gewinns erfolgt nach freiem Ermessen des Veranstalters als Überweisung oder Übersendung/Übergabe eines Verrechnungsschecks ausschließlich an den Gewinner. An Minderjährige werden keine Gewinne ausgeschüttet. Der Veranstalter ist berechtigt, die Identität des Gewinners (nachträglich), z. B. durch Einsichtnahme in den Personalausweis oder Reisepass, zu überprüfen.
Sollte der Gewinner durch einen vorherig protokollierten Hinweis eines Hinweisgebers ermittelt worden sein (Sonderfall nach Ziffer 5 c) dieser Teilnahmebedingungen), teilt sich der Gewinner den Geldpreis mit dem Hinweisgeber. Der Anspruch des Gewinners auf den vollen Geldpreis entfällt damit. Der Hinweisgeber und der Gewinner erhalten in diesem Sonderfall jeweils
€ 500,00 (in Worten: fünfhundert Euro).
7. Ausschluss von Teilnehmern
Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer – auch nach dem Ende der Höreraktion nachträglich – bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen, (versuchter) Beeinflussung gleich welcher Art und welchen Umfangs (Manipulation) sowie offenkundigem Fehlen einer ernsthaften Teilnahmeabsicht auszuschließen. Unvollständige Angaben oder Falschangaben über die Erfüllung eines oder mehrerer Kriterien, Teilnahmeberechtigung, Name, Vorname, Wohnort oder Telefonnummer sowie Fälle von Ziffer 5 d) Satz 3 dieser Teilnahmebedingungen bedeuten stets einen Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen. Mit dem Ausschluss erlischt ein gegebenenfalls entstandener Anspruch auf den Gewinn. Er ist zurück zu gewähren.
8. Veröffentlichung von Teilnehmerdaten
Der Teilnehmer ist mit einer Nutzung seines Namens, seines Vornamens, seines Wohnortes und in Verbindung mit der Höreraktion stehender Tondokumente zur Umsetzung der Höreraktion sowie zu Eigenwerbezwecken des Veranstalters in Bezug auf die Höreraktion einverstanden. Für den Gewinnfall erklärt der Teilnehmer außerdem sein Einverständnis, dass im Zusammenhang mit der Höreraktion sein Name, sein Vorname und sein Wohnort im Radioprogramm ANTENNE THÜRINGEN genannt und neben bei der Gewinnübergabe gegebenenfalls angefertigten Fotos und/oder Bewegtbildern (Video) mit seinem Bildnis in den programmbegleitenden Angeboten des Veranstalters, insbesondere der Internetpräsentation www.antennethueringen.de, der ANTENNE THÜRINGEN- App und seinen Social Media- Präsenzen, veröffentlicht werden. Die Verwendung erfolgt ausschließlich zum Zweck der Berichterstattung über die Höreraktion sowie zur Information über die Unternehmensaktivitäten des Veranstalters, soweit sich die Information auf diese Höreraktion bezieht. Hierauf sowie auf der Informationsfreiheit der Adressaten begründet sich das berechtigte Interesse des Veranstalters gemäß Art. 6 Absatz 1 Buchst. f DSGVO.
9. Datenschutz
Der Veranstalter nimmt den Datenschutz sehr ernst und behandelt die personenbezogenen Daten des Teilnehmers unter sorgfältiger Beachtung der gesetzlichen Vorschriften. Der Veranstalter erhebt und verarbeitet die nach Ziffer 5 dieser Teilnahmebedingungen übermittelten Daten des Teilnehmers nur, soweit sie für die Durchführung und ordnungsgemäße Abwicklung der Höreraktion erforderlich sind. Insoweit bildet Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSGVO die Rechtsgrundlage der Verarbeitung. Die Informationen zum Datenschutz und zu den damit verbundenen Rechten des Teilnehmers auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch, Widerruf und Datenübertragbarkeit hinsichtlich seiner gemäß den Ziffern 5 und 8 dieser Teilnahmebedingungen verarbeiteten personenbezogenen Daten
sind Bestandteil der Teilnahmebedingungen und werden von dem Teilnehmer hiermit zur Kenntnis genommen. Der Kunde Lotto erhält ausdrücklich keine Daten von Teilnehmern.
10. Haftungsbeschränkung
Der Veranstalter ist bemüht, in technisch einwandfreier Qualität zu senden und eindeutige und zutreffende Aussagen zu Zeitraum und Ablauf der Höreraktion und zum Gewinn zu machen. Technische Probleme oder menschliches Versagen können aber im Einzelfall Missverständnisse begründen. Grundsätzlich gelten im Zweifelsfall und bei Widersprüchen die Angaben auf der Internetpräsentation www.antennethueringen.de.
Jegliche Haftung des Veranstalters wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Das gilt insbesondere für Ausfälle jedweder Art, die durch technische Störungen verursacht werden oder durch Dritte bedingt sind (z. B. Nichterreichbarkeit von Telefonanschlüssen, Abbruch von Telefonaten, Datenverlust), sowie für sonstige Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit der Übermittlung und/oder Verarbeitung von Informationen. Von diesem Haftungsausschluss sind Verletzungen des Lebens, des Körpers und der Gesundheit ausgenommen. Ansprüche auf Schadenersatz oder Entschädigung aufgrund von Verstößen gegen Bestimmungen des Datenschutzes bleiben von vorstehenden Einschränkungen ebenfalls unberührt.
11. Abbruch der Höreraktion
Der Veranstalter behält sich vor, die Höreraktion abzubrechen, insbesondere bei höherer Gewalt, Fehlern der Soft- und/oder Hardware und/oder aus sonstigen technischen und/oder rechtlichen Gründen, welche die Verwaltung, die Sicherheit, die Integrität und/oder die ordnungsgemäße Durchführung der Höreraktion beeinflussen. Bereits entstandene Ansprüche werden hierdurch nicht berührt. Im Übrigen sind für diesen Fall gegenseitige Erfüllungs- und Ersatzansprüche ausgeschlossen. Der Abbruch der Höreraktion wird vom Veranstalter bekanntgegeben.
12. Ausschluss des Rechtswegs
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.